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Förderung

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte nichtstaatlicher Museen. Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) vergibt die Sächsische Landesstelle für Museumswesen (SLfM) nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie Kunst und Kultur vom 18. März 2019 die Projektfördermittel.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die SLfM entscheidet nach sorgfältiger museumsfachlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

Förderziele

Ziel der Förderung nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie Kunst und Kultur ist eine nachhaltige Entwicklung der nichtstaatlichen Museen im Freistaat Sachsen sowie eine landesweite beziehungsweise über die Grenzen Sachsens hinausgehende Wirkung.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger von Museen im Freistaat Sachsen stellen, deren satzungsgemäßer Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der sächsischen Museumslandschaft beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie den "Standards für Museen" des Deutschen Museumsbundes orientieren.

Antragsberechtigt sind Museen, die:

  • über hinreichend ausstellungswürdige Sammlungsbestände verfügen,
  • eine dauerhafte Zugänglichkeit des Museumsgutes durch regelmäßige und öffentlich bekannt gegebene Öffnungszeiten gewährleisten,
  • eine langfristige Präsentation in angemessenen Ausstellungsräumlichkeiten sowie die Bewahrung in geeigneten Magazinräumen sicherstellen,
  • eine fachbezogene, fundierte Museums- und Sammlungskonzeption vorweisen können und
  • die kontinuierliche, langfristige Unterstützung der Sammlungs- und der Museumsarbeit durch Fachpersonal gewährleisten können.

Das antragstellende Museum bzw. dessen Träger muss Eigentümer der Sammlung sein. Private Sammlungen oder Leihgaben aus Privateigentum sind nicht förderfähig.

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Projekte im Rahmen der musealen Kernaufgaben zur qualifizierten, dauerhaften Erschließung, Bewahrung, Erforschung, Erweiterung, Ausstellung und Vermittlung der museumseigenen Sammlung, insbesondere:

  • der Ankauf von bedeutendem Museumsgut zur Ergänzung der Sammlungsbestände,
  • die Restaurierung von Museumsgut, insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Gefährdung, von Objekten für Dauerausstellungen, einschließlich fachlicher Analysen als Vorbereitung von Restaurierungsleistungen,
  • präventive Maßnahmen zur Bestandserhaltung und zur Verbesserung der konservatorischen Bedingungen (z.B. Projekte zur Depotplanung und -ausstattung, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und Maßnahmen zur Raumklimaüberwachung),
  • Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung, Dokumentation und Publikation des Sammlungsbestandes, die sich an den "Standards für Museen" des Deutschen Museumsbundes orientieren (z.B. Projekte zur Provenienzrecherche, Projekte zur Online-Publikation von Sammlungsbeständen, Projekte zur Erfassung oder wissenschaftlichen Bearbeitung von Vor- und Nachlässen),
  • die Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen und die Erarbeitung von Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen, einschließlich erforderlicher konzeptioneller Vorarbeiten (z.B. Erweiterung der Museumskonzeption um eine digitale Strategie oder eine Vermittlungskonzeption),
  • Leistungen zur Neugestaltung von Dauerausstellungen, einschließlich der Beschaffung der dafür erforderlichen Ausstellungseinrichtungen und der Umsetzung von Ausstellungsdrehbüchern und Gestaltungskonzepten,
  • die Herausgabe von museumsbezogenen Fachpublikationen und die öffentliche Zugänglichmachung von dokumentiertem Museumsgut,
  • Fachtagungen, Workshops und entsprechende Veranstaltungen mit landesweiter Wirksamkeit,
  • Sonderausstellungen mit landesweiter Bedeutung, die mit der Erschließung museumseigener oder zumindest sächsischer Museumsbestände einhergehen.

Gegenstand der Förderung können auch Pilotprojekte zu innovativen Methoden und Arbeitsweisen im Museumswesen sein.